Eichgewichte kaufen
Eichgewichte werden zur Kalibrierung von Waagen benötigt. Wer Eichgewichte kaufen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Genauigkeitsklasse gefordert wird. Wobei „Eichgewichte“ nur ein Oberbegriff, für Feingewichte, Präzisionsgewichte oder Handelsgewichte ist. In den meisten Fällen genügt ein Eichgewicht (Handelsgewicht) der Klasse M1.
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Für Betriebe, in denen regelmäßig Waren oder Güter gewichtsabhängig verkauft werden oder in Logistikunternehmen, wo das tatsächliche Versandgewichte eine entscheidende Rolle spielt, ist es wichtig sicherzustellen, dass die verwendeten Waagen den Eichvorschriften entsprechen, also geeicht sind. Je nach Anforderung an die Qualitätssicherung werden hierfür Gewichte verschiedener Klassen benötigt.
Wir, die Firma graviCAL, haben uns mit unserem hauseigenen Labor genau hierauf spezialisiert und sind in der Lage Eichgewichte nach DAkkS zu kalibrieren.
Eichgewicht zum Kalibrieren einer Tischwaage
Tischwaagen sind werkskalibriert, jedoch empfiehlt sich, die Genauigkeit der Waage in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Im Rahmen der Firmen internen Qualitätssicherung werden Waagen innerhalb Ihrer Messbereiche geprüft. Ein geeichte Tischwaage mit einem Wägebereich von bspw. 15 kg und einer Teilung von 0,2 Gramm, sollte mindestens mit Püfgewichten der Klasse M1 kalibriert nach DAkkS, kontrolliert werden. Wir empfehlen die Überprüfung mit s.g. Eichgewichten in folgenden Schritten vorzunehmen: Waage auf einem Wägetisch positionieren und in verschiedenen Gewichstbereichen zu überprüfen (von 1 kg bis 15 kg). Für eine o.g. Tischwaage empfehlen wir einen Gewichtssatz der Klasse M1, dieser hat ein Eigengewicht von exakt 10 kg und besteht aus Eichgewichten 1 kg, 2x2 kg, 5 kg. Alternativ eignet sich auch ein Blockgewicht mit 5 kg als Ergänzung.
Unterschiede - Werkskalibrierung, Kalibrierung (nach DAkkS) und Eichung
Werkskalibrierung
Die Werkskalibrierung ist nicht gesetzlich geregelt. Sie wird dazu genutzt, die Qualitätsgerechte Verwendung einer Waage sicherzustellen und um Fehler beim Wägen zu verringern.
Was kann werkskalibriert werden?
Kurz gesagt: Prüfmittel und Messgeräte, die nicht einer Kalibrierroutine nach DAkkS unterliegen und nicht eichpflichtig sind. Der Ablauf ist nicht festgelegt. Die Werkskalibrierung kann z.B. analog zur Konformitätsbewertung (Eichung) durchgeführt werden.
Dabei werden die Messabweichungen unter Verwendung von geeichten Gewichten angegeben. Nach Durchführung wird ein Werkskalibrierschein ausgestellt. Eine Werkskalibrierung kann so oft vorgenommen werden, wie es der Betreiber der Messgeräte und Prüfmittel für sinnvoll hält. Nach 9001:2015 legt der Anwender nach Verwendung den Zyklus fest. Ebenso überlässt die DIN EN ISO 9001:2015 (7.1.5.2) dem Anwender die Auswahl der geeigneten Prüfverfahren. In der Regel ist eine Werkskalibrierung ausreichend, sofern rückführbare Prüfmittel verwendet wurden.
Kalibrierung (nach DAkkS)
Die Kalibrierung nach den Vorgaben der DAkkS ist nicht gesetzlich geregelt. Wenn das Prüfgewicht oder die Waage innerhalb eines Qualitätsmanagementprozesses eingesetzt werden, sollte vorher eine Kalibrierung nach DAkkS-Vorgaben vorgenommen werden. Alle fehlerfreien Prüfmittel können nach DAkkS kalibriert werden.
Aber wie läuft eine Kalibierung nach DAkkS ab? Ein von der DAkkS akkreditiertes Labor testet die Prüfmittel auf Richtigkeit durch Rückführung auf international anerkannte Normale. Eine solche Kalibrierung darf nur von hochqualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, welches bei der DAkkS-Zertifizierungsstelle vorstellig geworden ist. Anschließend wird ein Kalibrierschein ausgestellt dessen internationale Anerkennung durch multilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zwischen EA (European co-operation for Accreditation) und ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) gewährleistet ist. In Deutschland wacht darüber die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Der Betreiber der Messgeräte und Prüfmittel ist verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen empfohlenen periodischen Rekalibrierungsfristen.
Eichung
Die Eichung wird gesetzlich geregelt. Sie ist vorgeschrieben, sobald man am sogenannten „eichpflichtigen Verkehr“ teilnimmt. Dazu gehört z.B. der Verkauf von Waren nach Gewicht, die Berechnung von Gebühren nach Gewicht sowie die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen usw. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.
Es können nur „eichfähige“ Waagen mit Bauartzulassung, sowie Prüfgewichte die den OIML (Organisation Internationale de Métrologie Légale) Anforderungen entsprechen geeicht werden. Beim Eichen werden Waagen und Gewichte auf Eichfehlergrenzen (maximal zulässige Fehler) hin geprüft. Dies geschieht durch den Hersteller (nur bei der Herstellerersteichung) und das Eichamt (innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle). Eine Stempelung beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den Anforderungen genügt hat und dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik innerhalb der Nacheichfrist »richtig« bleibt. Für die Europäische Union gilt eine Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung als „Ersteichung“. National sind nur Nacheichung und nationale Konformitätserklärung anerkannt. Durch den Gesetzgeber sind die Nacheichfristen für Prüfmittel und Messgeräte in nationalen Vorgaben festgelegt.
Wo finde ich die Genauigkeitsklasse einer Waage?
Die Genauigkeitsklasse einer Waage finden Sie meisten auf der Unterseite des Produkts. Auf dem Etikett, welches Ihnen die Eichung Ihrer Waage ab Werk bestätigt, steht ebenfalls eine Angabe zur Genauigkeit.
Bei der Auswahl des Eichgewichts, ist es wichtig das passende Eichgewicht zu wählen, folgende Eichgewichte stehen zur Auswahl:
Eichgewicht als Einzelgewicht der Klasse M1
Eichgewichte als Blockgewicht in der Klasse M1
Vorteile von Eichgewichten als Blockgewicht
Da Eichgewichte eine hohe Genauigkeit, sowie Toleranzen im Bereich von 250mg (bei einem Eichgewicht 5kg) haben, ist ein sorgsamer Umgang von höchster Priorität. Durch den integrierten Griff ist ein besonders einfacher und schonender Umgang mit den Gewichten möglich. Zusätzlich empfehlen wir, die Eichgewichte im Alu-Koffer zu lagern.
Muss eine Waage neu geeicht werden?
Eine Waage muss nicht zwingend neu geeicht werden, oft genügt es seine Waage mit Eichgewichten zu überprüfen bzw. zu kontrollieren. Grundsätzlich fallen Industrie und Handelswaagen in diesen Bereich. Eichgewichte werde in Klassen aufgeteilt. Zur Eichung einer Waage der Klasse III (3) ist ein Eichgewicht M1 mit einer Genauigkeit ≥ 10.000 e erforderlich. Wer seine Präzisionswaagen der Klasse II (2) eichen oder kalibrieren möchte, benötigt Eichgewichte für Waagen, die der Eichklasse II (2) ≤ 30.000 e entsprechen. Hier spricht man bei Eichgewichten dieser Präzision von s.g. Feingewichten, Feingewichte werden mit der Klasse F1, F2 angegeben. Kalibriergewichte, sollten stets sorgsam behandelt werden.
Geeichte Waagen finden Sie bei bosche.eu im Onlineshop.