AGB


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen graviCAL GmbH (nachfolgend „graviCAL“ genannt) und Kunden sowie Lieferanten in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt graviCAL nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn graviCAL ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von graviCAL unter http://www.gravical.de dauerhaft verfügbar. Die Änderungen an dieser Stelle werden als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.

§ 2 Angebote und Auftrag

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Die Darstellung der Produkte im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Abbildungen, Aufzeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben (z.B. Gebrauchswerte, Toleranzen, Belastbarkeit oder technische Daten) sind als annähernd zu verstehen. Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich graviCAL die Eigentümer- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind unverbindlich. Desgleichen gilt für Informationen und Hinweise von graviCAL an den Kunden, insbesondere über die Verwendung oder Eignung des Produkts für die vorgesehene Nutzung, die dem Kunden ohne ausdrücklichen Abschluss eines Beratungsvertrages durch graviCAL erteilt wird.

2.2 Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung erkennt der Käufer diese Bedingungen an. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen, Nebenabsprachen und mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern, sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Des Weiteren gelten Bestellungen als angenommen, wenn wir die Bestellung ausgeführt haben. Bei Annahme des Kaufvertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Kaufvertrages eingetretenen wesentlichen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen.

§ 3 Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk Damme, ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Montage, Stempelsteuern, Zoll, Eichkosten und ähnliches zzgl. der jeweils gesetzlichen MwSt. Kosten der Verpackung sowie die MwSt. werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Lieferung ist nach deutschem Steuerrecht nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Kunde auch die zusätzlichen Zölle und Steuern selbst. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes.

3.2 Eine Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Transportverpackungen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackungsVO werden vom Käufer auf dessen Kosten ordnungsgemäß entsorgt und nicht an graviCAL zurückgesandt.

3.3 Preisänderungen blieben vorbehalten, insbesondere falls sich die Selbstkosten, vor allem aus Lohn- und Kostengründen oder wegen Änderung der öffentlichen Gebühren, Abgaben und Steuern bis zum Lieferungstag ändern.

§ 4 Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk Damme. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung. Sofern beim Angebot nicht anders angegeben, bringen wir die Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung in den Versand. Bei Lieferung auf Vorkasse bringen wir die Ware, sofern nicht beim Angebot anders angegeben innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand.

4.2 Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, welches der Käufer zu beweisen hat. Betriebsstörungen aller Art bei uns und unseren Lieferanten und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns ohne unser Verschulden die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bzw. bei Verletzung von Nebenpflichten wie auch die Geltendmachung sonstiger Rechte im Zusammenhang mit Lieferverzögerungen stehen dem Kunden nicht zu.

§ 5 Zahlung

5.1 Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

5.2 Stehen fällige Rechnungen sowohl aus Lieferung als auch aus Montage- oder Kundendienstleistungen gleichzeitig offen, so werden eingehende Zahlungen stets zuerst zum Ausgleich der Montage- und Kundendienstleistung verwendet. Entgegenstehende Anweisungen des Käufers bei Zahlung sind wirkungslos. 

5.3 Gegenüber den von graviCAL ausgestellten Rechnungen kann nur mit von graviCAL anerkannten oder bereits gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.

5.4 Werden nach vorheriger Vereinbarung Wechsel übernommen , so werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen zzgl. Umsatzsteuer nach Maßgabe der Privatbanksätze gehen zu Lasten des Kunden.

5.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.6 Für die Preisberechnung sind die von uns ermittelten Leistungen, Mengen und Stückzahlen entscheidend, soweit der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

§ 6 Verzug

6.1 Spätestens mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Bei Eintritt des Verzugs ist graviCAL berechtigt Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes (§ 288 II BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.2 Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate um mehr als 8 Tage im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig.

6.3 Ferner ist graviCAL befugt, pro berechtigter Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € (inkl. Mwst) zu erheben, es sei denn, es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.

§ 7 Anwendungstechnische Beratung

7.1 Für eine verbindliche Anwendungstechnische Beratung ist ein schriftlicher Beratungsvertrag erforderlich. Bei allen Auskünften, die von graviCAL außerhalb eines Beratungsvertrages erteilt werden, wie z.B. Verwendung oder Eignung eines Produkts, handelt es sich um unverbindliche Angaben.

7.2 Anwendungstechnische Beratung wird von graviCAL nach bestem Wissen aufgrund der vom Anwender gegebenen Informationen erteilt.

Der Kunde verpflichtet sich, graviCAL umgehend über eventuelle Besonderheiten des vorgesehenen Einsatzortes zu informieren, soweit sie sich auf die ordnungsgemäße Funktion des Liefergegenstandes auswirken können. Des weiteren verpflichtet sich der Kunde die Firma graviCAL auf die am vorgesehenen Einsatzort des Liefergegenstandes geltenden gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Sicherheits- und anderen Vorschriften hinzuweisen, die für die Montage, den Betrieb und ggf. das Eichen des Produkts von Relevanz sind.

Sämtliche Angaben und Auskünfte über die Eignung und Anwendung unserer Waren entbinden den Kunden nicht davon, zu prüfen ob die Produkte für die vorgesehenen Zwecke geeignet sind.

7.3 Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nach 7.2, indem er trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung keine, lückenhafte oder falsche Angaben macht, verliert er sämtliche Ansprüche gegen graviCAL.

§ 8 Montage

8.1 Die Montage und betriebsfertige Aufstellung außerhalb des Werkes erfolgt nur dann und unter gesonderter Berechnung durch graviCAL oder einen von ihr Beauftragten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

8.2 Die Montage umfasst nicht die Erstellung der Fundamente, Auflageträger und dergleichen. Die Fundamente müssen sachgemäß ausgeführt, trocken und angebunden sein. Der Besteller steht dafür ein, dass elektrische Anschlüsse unmittelbar bis zur Montagestelle vorhanden sind. Der Monteur muss ungehindert Zutritt zu der Montagestelle haben. Verzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers. Sie werden auch dann gesondert berechnet, wenn für die Montage eine Pauschale vereinbart ist. Hilfskräfte hat der Besteller bei Bedarf kostenlos zur Verfügung zu stellen.

§ 9 Widerrufsrecht

9.1 Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an info@graviCAL.eu) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, er hat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zudem beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten aus § 312d Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246 §§ 2,1 Abs. 1 und Abs. 2 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: graviCAL GmbH | Reselager Rieden 3a | D-49401 Damme

Ebenso können Sie den Widerruf über dieses Widerrufsformular an uns wenden.

9.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie es ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Käufer abgeholt. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

9.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht für:

Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.

Bitte beachten Sie, dass Prüfungsdienstleistungen die zusätzlich oder erforderlich erbracht bzw. bestellt wurden, wie Kalibrierungen, Eichungen usw., nicht zurückerstattet werden können.

Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

Informationen zur Batterieverordnung:

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nebenstehende Symbol. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „ Pb“ für = Blei und „Hg“ für Quecksilber.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

10.1 Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Versands frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

10.2 Sofern mit dem Kunden keine konkrete Beschaffenheit des Liefergegenstandes vereinbart wurde, beurteilt sich nach der gesetzlichen Regelung ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbung) übernehmen wir keine Haftung.

10.3 Die Gewährleistung für neue Waren beträgt für Verbraucher 2 Jahre, für gebrauchte Waren ist eine Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt. Gegen Entgelt ist eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist grundsätzlich möglich. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abholung der Sache oder Anzeige der Abholfähigkeit. Wird die Ware versendet beginnt die Frist mit der Übergabe an den Frachtführer. Für Unternehmer verjähren Mängelansprüche in 3 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für gebrauchte Waren ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

10.4 Bestehen bereits bei Gefahrübergang Sachmängel, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Es steht uns frei entweder Ersatzlieferung zu den zum Zeitpunkt der Beanstandung gültigen Preisen oder Nachbesserung vorzunehmen. Ist die von uns gewählte Art für den Kunden unzumutbar, stehen ihm sofort das Recht der Minderung nach § 11.5 zu.

Es steht uns frei, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verweigern, soweit sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Der Kunde kann sich dann lediglich auf seine Rechte aus Abs. 10.6 berufen.

Ein unverhältnismäßiger Aufwand für die gewählte Art der Nacherfüllung ist anzunehmen, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Sache bei Gefahrübergang um mindestens 10 % übersteigen. Zur Vornahme von Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen muss graviCAL ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben werden. Ein Verstoß hiergegen befreit von der Haftung für dadurch eingetretene Schäden. Nachbesserung oder Ersatzlieferung dürfen wir mindestens zweimal versuchen. Erst danach kann der Käufer den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln rückabwickeln. Ersetzte Teile werden Eigentum von graviCAL.

10.5 Es steht uns frei, Dritte zur Durchführung der Nachbesserung einzusetzen. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten. Es besteht auch keine Gewährleistung, als wenn graviCAL die Nachbesserung selbst vorgenommen hätte.

10.6 Gelingt es graviCAL nicht, den Sachmangel binnen einer angemessenen Frist zu beheben, so ist der Kunde berechtigt zu mindern, d.h. er kann den Preis in angemessenem Verhältnis zum Mangel herabsetzen, vom Vertrag zurücktreten oder nach Maßgabe der Haftung Schadensersatz verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz ist im Fall unerheblicher Sachmängel ausgeschlossen.

10.7 Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.

10.8 graviCAL haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von graviCAL auf den Ersatz typischer und für graviCAL vorhersehbarer Schäden begrenzt. graviCAL haftet nicht für vertragstuntypische oder für unvorhersehbare Folgeschäden. Ausgenommen von der Begrenzung ist die Haftung für Körperschäden.

10.9 Beanstandungen können in folgenden Fällen nicht anerkannt werden: ungeeignete, unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, Veränderung oder Eingriffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden von graviCAL zurückzuführen sind.

10.10 graviCAL haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die darauf beruhen, dass der Kunde die gelieferte Ware mit einer technischen Funktionseinheit betreibt, die nicht von graviCAL für den bestimmungsgemäßen Betrieb geliefert wurde.

10.11 Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden.

10.12 Verschleißteile wie z.B. Akkumulatoren, Farbbänder, Farbkassetten, etc. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10.13 Haftungsausschluss für fremde Links: Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt:

graviCAL erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter auf www.graviCAL.eu und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen.

10.14 Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt. Produktrisiken müssen an graviCAL gemeldet werden.

§ 11 Freistellung bei Auslandslieferung, bzw. Verbringung ins Ausland

Erfolgt eine Lieferung ins Ausland, so stellt uns der Besteller von jeglicher Haftung für etwaige Ansprüche Dritter frei, welche ggf. nach den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bestimmungslandes begründet wären, jedoch über unsere in Abs. 10 geregelte Haftung hinausgeht. Gleiches gilt, wenn der Besteller nach Lieferung des Produkts im Inland seinerseits den Liefergegenstand ins Ausland verbringt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

§ 13 Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

§ 14 Rückimport

Der Rückimport von Waren, die graviCAL ins Ausland geliefert hat, oder der Verkauf von Waren, die für das Ausland bestimmt waren nach Deutschland, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von graviCAL zulässig. Der Käufer verpflichtet sich, zu Ersatz des gesamten Schadens, der graviCAL aus einem Verstoß des Bestellers oder seines Abnehmers gegen diese Bestimmung entsteht.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des uneinheitlichen UN-Kaufrechtes.

15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Für Verbraucher gilt: Es gilt der gesetzliche Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Für Unternehmer gilt:Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes handelt, wird Vechta als Gerichtsstand vereinbart.

15.3 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§ 16 Verschiedenes

16.1 Waren, die der Eichordnung unterliegen, werden von graviCAL inklusive einer Konformitätsbescheinigung gemäß § 5 Eichordnung an den Kunden geliefert.

16.2 Ist bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union eine Konformitätserklärung notwendig, ist der Kunde für die Beschaffung verantwortlich, soweit wir nicht gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet sind. Wir verpflichten uns den Kunden rechtzeitig auf das Fehlen einer Konformitätsbescheinigung hinzuweisen.

16.3 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass geeichte Waren ordnungsgemäß eingebaut werden. D.h. die Betriebsumgebung muss den in der Anleitung vorgegebenen Bedingungen entsprechen. Wird bei der Montage oder bei Veränderung der Betriebsumgebung einer geeichten Ware eine Neueichung erforderlich, fällt dem Kunden die Durchführung einer neuen Eichung zu. Des Weiteren hat der Kunde § 6 Eichordnung zu beachten.

16.4 Laut Gesetz dürfen erstgeeichte Geräte nicht erneut erstgeeicht werden. Werden diese Geräte retourniert ist der verbleibende Restwert sehr niedrig. Folglich entsteht ein hoher wirtschaftlicher Schaden, der zwischen der Hälfte des ursprünglichen Gerätewertes und dem vollständigen Wertverlust liegen kann. Der Wertverlust wird bei der Akzeptierung der Retoure durch graviCAL abgezogen.

16.5 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf einen Dritten übertragen.

16.6 Der Besteller hat ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software und Dokumentationen jeglicher Art, auch Angeboten, das ausschließlich zum internen Gebrauch vorgesehen ist.

Alle sonstigen Rechte bleiben beim Lieferer. Dem Besteller ist es untersagt sie weitergehend zu nutzen und zu verwerten, sie zu ändern, bearbeiten oder zu vervielfältigen.

Es obliegt dem Besteller, sicherzustellen, dass Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt das vorstehend beschriebene Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung als erteilt. Die Software unterliegt den §§ 69a ff. UrhG.

§ 17 Anbieterkennzeichnung

graviCAL GmbH
Reselager Rieden 3a
D-49401 Damme

Eingetragen beim: Amtsgericht Oldenburg HRB 212503

Geschäftsführer: Jarmila Bosche

§18 Schlussbestimmungen

18.1 Hinsichtlich der von graviCAL veröffentlichten Übersetzungen ihrer Websites gilt bei sprachlichen Unklarheiten oder sonstigen Unsicherheiten allein die deutsche Fassung als letztverbindlich.

§ 19 e-shop Klausel

Die Anwendung des § 312e BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 wird ausgeschlossen.